Bei Ihnen vor Ort
VERANSTALTUNGSZIEL
Das BMJV hat am 27.07.2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Das Gesetz ist am 04.06.2016 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen neuen §§ 299a, b StGB schließen die Lücke im Anwendungsbereich der Korruptionsdelikte, so dass jetzt auch der niedergelassene Vertragsarzt unter den Straftatbestand der Bestechlichkeit fallen kann.
Die etablierten Formen heutiger Kooperation zwischen Ärzten und Repräsentanten pharmazeutischer Unternehmen müssen mit Blick auf das neue Gesetz grundsätzlich überdacht werden.
Wir stellen Ihnen die Grundlagen der neuen Gesetzgebung umfassend und dabei vor allem praxisnah vor. Sie und Ihre Kollegen/innen werden in die Lage versetzt, die Herausforderungen, die mit der Umsetzung der §§ 299a, b StGB in den Unternehmen verbunden sind, einschätzen zu können, um so rechtzeitig die daraus resultierenden Handlungsbedarfe abzuleiten.
Unsere Experten klären gerne Ihre in der Diskussion auftretenden Fragen.
TEILNEHMERKREIS
Die Inhouse-Schulung richtet sich gezielt an alle Stakeholder des Gesundheitswesens: Ärzte | Apotheker | Gesundheitsfachkräfte | Mitarbeiter der Pharmaindustrie.
LEISTUNGSUMFANG
“Schulung on demand” – das bedeutet, Sie erhalten eine individuelle kundenspezifische Weiterbildung, die zielgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und bei Ihnen vor Ort durchgeführt wird.
Der Schulungspreis beinhaltet:
BEI INTERESSE KONTAKTIEREN SIE BITTE:
Maria Gebel
Tel: +49 30 2 79 09 - 1 46
E-Mail: collpharm@bpi-service.de
Schulungsleiter
Universitätsprofessor
Dr. jur. Hendrik Schneider
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht
Universität Leipzig
Prof. Dr. Hendrik Schneider ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Nebengebiete an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.
Schwerpunkte seiner jahrelangen praktischen Tätigkeit liegen im Bereich Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, Strafverteidigung und dem Erstellen von Gutachten.
Insbesondere im Bereich Health Care berät Prof. Dr. Schneider zu Risikoanalysen, Entwicklungs- und Implementierungsvorhaben interner Richtlinien und begleitet Change-Management-Prozesse sowie deren Nachhaltigkeitssicherung.
Regelmäßig führt er Schulungsveranstaltungen in Kliniken sowie für Unternehmen der Pharma- und Medizinprodukteindustrie durch. Er ist ständiger Referent der Krankenhausgesellschaften Sachsens, Sachsen-Anhalts und Brandenburgs.
Seine Gutachten betreffen individualisierte strafrechtliche Prüfungen von Sachverhalten im Vorfeld wirtschaftlicher Transaktionen und im Anschluss an forensic investigations.
Prof. Dr. Schneider übernimmt bereits jahrelang Mandate der Strafverteidigung im Bereich Wirtschafts- und Medizinstrafrecht.
RA Ulf Zumdick
Geschäftsfeldleiter Recht / Arzneimittelrecht
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.
Ulf Zumdick ist Rechtsanwalt und seit Oktober 2008 als Justiziar beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. beschäftigt. Er ist Leiter der Stabsstelle Arzneimittelrecht. Vor allem regulatorische Fragstellungen des Arzneimittelrechts und die federführende Bearbeitung des Arzneimittelrechtskommentars von Dr. Axel Sander zählen zu seinen Aufgabengebieten. Ferner gehören das Heilmittel- bzw. das Wettbewerbsrecht und Fragen der Healthcare Compliance zu seinen weiteren Schwerpunkten. Er ist Mitglied im Rechtsausschuss des BPI e.V., im Vorstand des Vereins für lautere Heilmittelwerbung (INTEGRITAS) tätig, Mitglied im Beirat des Pharmapools sowie in zahlreichen weiteren Gremien mit Bezug zum Pharmarecht vertreten.
Er hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen Rechtswissenschaft studiert, sein Referendariat beim Landgericht Potsdam absolviert und war als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Deutschen Bundestag beschäftigt.