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VERANSTALTUNGSZIEL
Das BMJV hat am 27.07.2015 den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ vorgelegt. Das Gesetz ist am 04.06.2016 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen neuen §§ 299a, b StGB schließen die Lücke im Anwendungsbereich der Korruptionsdelikte, so dass jetzt auch der niedergelassene Vertragsarzt unter den Straftatbestand der Bestechlichkeit fallen kann.
Die etablierten Formen heutiger Kooperation zwischen Ärzten und Repräsentanten pharmazeutischer Unternehmen müssen mit Blick auf das neue Gesetz grundsätzlich überdacht werden.
Wir stellen Ihnen die Grundlagen dieser Gesetzgebung umfassend und dabei vor allem praxisnah vor. Sie und Ihre Kollegen/innen werden in die Lage versetzt, die Herausforderungen, die mit der Umsetzung der §§ 299a, b StGB in den Unternehmen verbunden sind, einschätzen zu können, um so rechtzeitig die daraus resultierenden Handlungsbedarfe abzuleiten.
Unsere Experten klären gerne Ihre in der Diskussion auftretenden Fragen.
TEILNEHMERKREIS
Die Inhouse-Schulung richtet sich gezielt an alle Stakeholder des Gesundheitswesens: Ärzte | Apotheker | Gesundheitsfachkräfte | Mitarbeiter der Pharmaindustrie.
LEISTUNGSUMFANG
“Schulung on demand” – das bedeutet, Sie erhalten eine individuelle kundenspezifische Weiterbildung, die zielgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und bei Ihnen vor Ort durchgeführt wird.
Der Schulungspreis beinhaltet:
BEI INTERESSE KONTAKTIEREN SIE BITTE:
Martina-Helena Hermann
Tel: +49 30 2 79 09 - 1 88
E-Mail: collpharm@bpi-service.de